die Höhe der ungewichteten Forderungen, einschließlich Interbankforderungen, in Form von Aktivposten, außerbilanziellen Geschäften gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aus Geschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 3, 4, 6, 8 und 12, § 1 Abs. 2 Z 1 und § 1 Abs. 2 Z 3, 4 und 6 ZaDiG und Derivaten gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, sowie deren Forderungswert, gegenüber dem Schuldner bestehende titrierte Forderungen, die auszuweisenden Anteilsrechte am Schuldner und sonstige Kreditderivate gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;die Höhe der ungewichteten Forderungen, einschließlich Interbankforderungen, in Form von Aktivposten, außerbilanziellen Geschäften gemäß Anhang römisch eins der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, aus Geschäften gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, 4, 6, 8 und 12, Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3, 4 und 6 ZaDiG und Derivaten gemäß Anhang römisch zwei der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013,, sowie deren Forderungswert, gegenüber dem Schuldner bestehende titrierte Forderungen, die auszuweisenden Anteilsrechte am Schuldner und sonstige Kreditderivate gemäß Anhang römisch eins der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013,;