Herzlich willkommen!
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient ua der rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der
Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015) zu
verlautbarenden Rechtsvorschriften. Daneben werden beispielsweise auch Verordnungen mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden im RIS rechtlich verbindlich kundgemacht.
Das RIS dient ferner zur Information über Rechtsnormen des Bundes und der Ländern (konsolidiertes Bundes- und Landesrecht) und bietet einen Zugang zur Rechtsprechung, zu ausgewählten
Rechtsnormen von Gemeinden, zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien sowie zu sonstigen Kundmachungen.
Beim Rechtsinformationssystem handelt es sich um eine Dokumentation des österreichischen Rechts. Daher können keinerlei Rechtsauskünfte erteilt
werden.
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).
Neu im RIS:
Juli 2025
- Seit 1. Juli 2025 werden Verordnungen von Tiroler Gemeinden/Gemeindeverbänden und Oberösterreichischen Gemeinden in der RIS-Anwendung "Gemeinderecht authentisch" rechtsverbindlich kundgemacht.
- Ferner werden seit 1. Juli 2025 bezirksverwaltungsbehördliche Verordnungen der drei Statutarstädte in Oberösterreich (Linz, Steyr, Wels) in der RIS-Anwendung "Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus Oberösterreich" rechtsverbindlich kundgemacht.
Eine Aufstellung der vergangenen Erweiterungen im RIS finden Sie
hier.