Landesrecht
Hier finden Sie die Rechtsvorschriften der österreichischen Bundesländer.
Landesrecht in konsolidierter Fassung (erste Spalte)
Diese Anwendungen bieten Ihnen die Möglichkeit, das Landesrecht in konsolidierter Fassung abzufragen, wobei Konsolidierung die Zusammenfassung eines Rechtsaktes und der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen zu einem einzigen Dokument bedeutet.
Jedes Dokument enthält nur eine Gliederungseinheit – Paragraf, Artikel oder Anlage – einer Rechtsvorschrift, zu jedem gefundenen Dokument kann aber die Gesamtfassung der Rechtsvorschrift angezeigt werden.
Für Kärnten und Tirol liegen historische Fassungen ab 1.1.2011 vor, beim Land Steiermark ab 1.1.2014, beim Land Wien ab Mitte 2014, beim Land Niederösterreich ab 1.1.2015 und beim Land Vorarlberg ab 1.1.2016.
Landesgesetzblätter (zweite bis fünfte Spalte)
Die Spalte "Landesgesetzblätter authentisch" führt zu den authentischen Landesgesetzblättern, die im RIS kundgemacht wurden.
Die Spalte "Landesgesetzblätter nicht authentisch" führt zu den nicht authentischen elektronischen Landesgesetzblättern, die entweder im RIS selbst oder (Wien) auf einer externen Seite des Landes angeboten werden.
Die Spalte "Landesgesetzblätter im ALEX (extern)" führt zum – besonders weit zurückreichenden – Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek.