die Höhe der ungewichteten Forderungen, einschließlich Interbankforderungen, in Form von Aktivposten, außerbilanzmäßigen Geschäften gemäß Anlage 1 zu § 22 aus Geschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 3, 4, 6, 8 und 12, § 1 Abs. 2 Z 1 und § 1 Abs. 2 Z 3, 4 und 6 ZaDiG und Derivaten gemäß Anlage 2 zu § 22, sowie deren Forderungswert, gegenüber dem Schuldner bestehende titrierte Forderungen, die auszuweisenden Anteilsrechte am Schuldner und sonstige Kreditderivate gemäß Anlage 1 Z 1 lit. k zu § 22;die Höhe der ungewichteten Forderungen, einschließlich Interbankforderungen, in Form von Aktivposten, außerbilanzmäßigen Geschäften gemäß Anlage 1 zu Paragraph 22, aus Geschäften gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3,, 4, 6, 8 und 12, Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3,, 4 und 6 ZaDiG und Derivaten gemäß Anlage 2 zu Paragraph 22,, sowie deren Forderungswert, gegenüber dem Schuldner bestehende titrierte Forderungen, die auszuweisenden Anteilsrechte am Schuldner und sonstige Kreditderivate gemäß Anlage 1 Ziffer eins, Litera k, zu Paragraph 22 ;,