Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2022/12/0154
Entscheidungsdatum
18.09.2024
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
MRK Art6
VwGG §42 Abs2 Z3 litc
VwGVG 2014 §24
VwRallg
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/12/0063 B 9. Juli 2020 RS 1 (hier ohne 'und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen')
Stammrechtssatz
In nicht zu Gunsten der Mitbeteiligten erhobenen Amtsrevisionen ist in der Zulässigkeitsbegründung der Revision jedenfalls die Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0059) und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen.In nicht zu Gunsten der Mitbeteiligten erhobenen Amtsrevisionen ist in der Zulässigkeitsbegründung der Revision jedenfalls die Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vergleiche VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0059) und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022120154.L02
Im RIS seit
08.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024
Dokumentnummer
JWR_2022120154_20240918L02