Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0063

Rechtssatz

In nicht zu Gunsten der Mitbeteiligten erhobenen Amtsrevisionen ist in der Zulässigkeitsbegründung der Revision jedenfalls die Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vergleiche VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0059) und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120063.L01