Verwaltungsgerichtshof
18.09.2024
Ra 2022/12/0154
GRS wie Ra 2019/12/0063 B 9. Juli 2020 RS 1 (hier ohne 'und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen')
In nicht zu Gunsten der Mitbeteiligten erhobenen Amtsrevisionen ist in der Zulässigkeitsbegründung der Revision jedenfalls die Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vergleiche VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0059) und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022120154.L02