Verwaltungsgerichtshof
21.03.2023
Ra 2021/12/0030
GRS wie Ra 2019/12/0063 B 9. Juli 2020 RS 1
In nicht zu Gunsten der Mitbeteiligten erhobenen Amtsrevisionen ist in der Zulässigkeitsbegründung der Revision jedenfalls die Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vergleiche VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0059) und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120030.L03