Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/12/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/12/0063 B 9. Juli 2020 RS 1

Stammrechtssatz

In nicht zu Gunsten der Mitbeteiligten erhobenen Amtsrevisionen ist in der Zulässigkeitsbegründung der Revision jedenfalls die Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vergleiche VwGH 30.4.2019, Ra 2018/12/0059) und der Nichtdurchführung eines weiteren Ermittlungsverfahrens aufzuzeigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120030.L03