Es entspricht dem Gesetz, bei einem gemeinsamen Haushalt unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltseinkommen den "Haushaltsrichtsatz" nach § 293 Abs. 1 ASVG erreicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2009, Zl. 2007/01/0944).Es entspricht dem Gesetz, bei einem gemeinsamen Haushalt unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltseinkommen den "Haushaltsrichtsatz" nach Paragraph 293, Absatz eins, ASVG erreicht vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2009, Zl. 2007/01/0944).