Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
82/13/0127
Entscheidungsdatum
29.09.1982
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1981/03/25 0747/79 4
Stammrechtssatz
Das Recht auf Parteiengehör besteht darin, daß dem Abgabepflichtigen Gelegenheit zur Äußerung zur behördlichen Sachverhaltsannahme sowie zur Kenntnis der Ergebnisse der Beweisaufnahme und zur Stellungnahme hiezu gegeben werden muß. Im Beschwerdefall war es Aufgabe der belangten Behörde, in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes als Oberbehörde die Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach dem Zeitpunkt von deren Erlassung zu überprüfen. Die belangte Behörde nahm weder einen neuen Sachverhalt, noch nahm sie neue Beweise auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130127.X01
Dokumentnummer
JWR_1982130127_19820929X01