Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie
a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
c) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.