Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1977

Geschäftszahl

0346/77

Rechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie

  1. Litera a
    nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  2. Litera b
    eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
                  c)              auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.