Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1984

Geschäftszahl

84/14/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/05/18 0346/77 1

Stammrechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie

  1. Litera a
    nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  2. Litera b
    eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
                                c)           auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.