Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1992

Geschäftszahl

90/13/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie

  1. Litera a
    nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  2. Litera b
    eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
                  c)              auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.