Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2017/73
Entscheidungsdatum
28.04.1975
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0301/70 E 2. Juli 1971 RS 1
Stammrechtssatz
Aus einem Bescheid in dessen Spruch der Antrag auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente abgewiesen wird und lediglich in der Begründung gewisse Gesundheitsschädigungen als Dienstbeschädigungen festgestellt werden, kann nicht die Folgerung gezogen werden, daß diese festgestellten Gesundheitsschädigungen als anerkannte Dienstbeschädigungen gem. §§ 1 und 4 KOVG 1957 idF BGBl. 319/1961 zu werten seien.Aus einem Bescheid in dessen Spruch der Antrag auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente abgewiesen wird und lediglich in der Begründung gewisse Gesundheitsschädigungen als Dienstbeschädigungen festgestellt werden, kann nicht die Folgerung gezogen werden, daß diese festgestellten Gesundheitsschädigungen als anerkannte Dienstbeschädigungen gem. Paragraphen eins und 4 KOVG 1957 in der Fassung Bundesgesetzblatt 319 aus 1961, zu werten seien.
Schlagworte
Besondere Anerkennungsfälle (siehe auch Krankheit und paarige Organe)
Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973002017.X01
Dokumentnummer
JWR_1973002017_19750428X01