Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1975

Geschäftszahl

2017/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0301/70 E 2. Juli 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Aus einem Bescheid in dessen Spruch der Antrag auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente abgewiesen wird und lediglich in der Begründung gewisse Gesundheitsschädigungen als Dienstbeschädigungen festgestellt werden, kann nicht die Folgerung gezogen werden, daß diese festgestellten Gesundheitsschädigungen als anerkannte Dienstbeschädigungen gem. Paragraphen eins und 4 KOVG 1957 in der Fassung Bundesgesetzblatt 319 aus 1961, zu werten seien.