Es entspricht dem Gesetz, wenn die Behörde im Hinblick auf die Bestimmung des § 66 Abs 2 lit e KFG 1967 Bestrafungen nach § 5 Abs 1 und § 5 Abs 2 StVO 1960 zum Anlass einer Entziehung der Lenkerberechtung nimmt.Es entspricht dem Gesetz, wenn die Behörde im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG 1967 Bestrafungen nach Paragraph 5, Absatz eins und Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 zum Anlass einer Entziehung der Lenkerberechtung nimmt.