Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1973

Geschäftszahl

1374/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1889/70 E 11. März 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bemessung der Zeit, für welche keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist nicht in das Ermessen der Behörde gestellt (Hinweis E 24.2.1964, VwSlg 6247 A/1964).