Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4093 A/1956
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0504/55
Entscheidungsdatum
13.06.1956
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §15 Abs1 Pkt14;
Rechtssatz
Unter "zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffen und Präparaten" sind Stoffe oder ihre Zusammensetzung zu verstehen, die zum Zwecke der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten innerlich und äußerlich angewendet werden. Ob die Einwirkung dieser Stoffe auf den Kranken auf ihren chemischen oder physikalischen Eigenschaften beruht, ist für die Deutung des Begriffes ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1955000504.X01
Dokumentnummer
JWR_1955000504_19560613X01