Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 58
Inkrafttretensdatum
01.02.1991
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AVG
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Beachte
[CELEX-Nr.:
32014L0036,
32021L1883]
Text
Inhalt und Form der Bescheide
§ 58.Paragraph 58,
(1)Absatz einsJeder Bescheid ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen und hat den Spruch und die Rechtsmittelbelehrung zu enthalten.
(2)Absatz 2Bescheide sind zu begründen, wenn dem Standpunkt der Partei nicht vollinhaltlich Rechnung getragen oder über Einwendungen oder Anträge von Beteiligten abgesprochen wird.
(3)Absatz 3Im übrigen gilt auch für Bescheide § 18 Abs. 4.Im übrigen gilt auch für Bescheide Paragraph 18, Absatz 4,
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2024
Gesetzesnummer
10005768
Dokumentnummer
NOR12063048
Alte Dokumentnummer
N4199114009J