Eine Rechtsverletzung iS des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann nur durch den Spruch eines Bescheides, nicht durch dessen Begründung zugefügt werden.Eine Rechtsverletzung iS des Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG kann nur durch den Spruch eines Bescheides, nicht durch dessen Begründung zugefügt werden.