Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1949

Geschäftszahl

0598/49

Rechtssatz

In einer kassatorischen Entscheidung kann auch dann, wenn dadurch einer meritorischen Entscheidung aus dem Wege gegangen wird, weder (hier: wegen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde) eine Rechtsverletzung noch eine Verletzung der Entscheidungspflicht erblickt werden.