Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung ist dann gegeben, wenn mehrere Versuche (Hinweis: E 11.10.2000, 2000/03/0083) zu keiner gültigen Messung geführt haben und das Zustandekommen eines entsprechenden Messergebnisses durch das Verhalten des Probanden verhindert wurde (Hinweis: E 25.6.1999, 99/02/0158).