Die Bestimmungen des § 16 Abs 1 lit a StVO und des § 16 Abs 2 lit b StVO schließen einander nicht aus; vielmehr ist für jeden Verstoß gegen diese beiden Bestimmungen eine eigene Strafe zu verhängen.Die Bestimmungen des Paragraph 16, Absatz eins, Litera a, StVO und des Paragraph 16, Absatz 2, Litera b, StVO schließen einander nicht aus; vielmehr ist für jeden Verstoß gegen diese beiden Bestimmungen eine eigene Strafe zu verhängen.