Verwaltungsgerichtshof
03.07.1991
90/03/0233
Die Bestimmungen des Paragraph 16, Absatz eins, Litera a, StVO und des Paragraph 16, Absatz 2, Litera b, StVO schließen einander nicht aus; vielmehr ist für jeden Verstoß gegen diese beiden Bestimmungen eine eigene Strafe zu verhängen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0234