Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.1993

Geschäftszahl

93/02/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/03/0233 4

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des Paragraph 16, Absatz eins, Litera a, StVO und des Paragraph 16, Absatz 2, Litera b, StVO schließen einander nicht aus; vielmehr ist für jeden Verstoß gegen diese beiden Bestimmungen eine eigene Strafe zu verhängen.