Verwaltungsgerichtshof
10.05.1993
93/02/0003
GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/03/0233 4
Die Bestimmungen des Paragraph 16, Absatz eins, Litera a, StVO und des Paragraph 16, Absatz 2, Litera b, StVO schließen einander nicht aus; vielmehr ist für jeden Verstoß gegen diese beiden Bestimmungen eine eigene Strafe zu verhängen.