Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
1554/78
Entscheidungsdatum
20.04.1979
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Beachte
Besprechung in:
Kritik von Manfred KÖ in ARBÖ Nr. 51/52, S 4;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0703/70 E 21. Jänner 1971 RS 2
(Zusatz: Die Auffassung der belangten Behörde, daß jemand der es
im Sinne des § 4 Abs 1 lit c StVO unterläßt, an der Feststellung
des Sachverhaltes mitzuwirken dadurch allein schon andere
Straßenbenützer gefährden könnte, kann aber sowenig gefolgt werden
wie dem Hinweis der belangten Behörde, durch mehrmalige Verstöße
gegen die Bestimmungen über Halteverbote und Parkverbote und die
vorschriftswidrige Benützung von Gehsteigen sei eine Gefährdung
der anderen Straßenbenützer zu erblicken)
Stammrechtssatz
Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis sollen jene Personen aus dem Straßenverkehr vorübergehend ausgeschlossen werden, deren bisheriges Verhalten den Schluß auf eine Sinnesart zuläßt, sie würden weiterhin eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer bilden (Hinweis auf das zum KFG ergangen E vom 26.9.1963, Zl. 0688/63)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001554.X05
Dokumentnummer
JWR_1978001554_19790420X05