Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1981

Geschäftszahl

1752/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0703/70 E 21. Jänner 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis sollen jene Personen aus dem Straßenverkehr vorübergehend ausgeschlossen werden, deren bisheriges Verhalten den Schluß auf eine Sinnesart zuläßt, sie würden weiterhin eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer bilden (Hinweis auf das zum KFG ergangen E vom 26.9.1963, Zl. 0688/63)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001752.X02