Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/10/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

92/10/0095

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2128/78 E 25. September 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Unter Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 fallen jegliche, wenn auch an sich wahrheitsgemäße Angaben, die irgendwie den Eindruck physiologischer Einwirkungen erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100095_19920930X01

Rechtssatz für 92/10/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/10/0095

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/10/0090 E 9. April 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Entscheidend dafür, ob eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist (Hinweis auf das E des VwGH vom 29.6.1981, 3417/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100095_19920930X02

Rechtssatz für 92/10/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/10/0095

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0112

Rechtssatz

Durch besondere, einseitige Hervorhebung der jedem Lebensmittel innewohnenden physiologischen Wirkung (normales Stoffwechselgeschehen) auf den Organismus ist es möglich, beim Laien völlig falsche Vorstellungen über den wahren Wert und die Bedeutung eines bestimmten Lebensmittels zu erwecken (zB "Glucose zum Brennstoffbedarf Ihrer Zellen notwendig"). Zu den unzulässigen Anpreisungen gehören auch Hinweise auf pharmakologische Wirkungen wie zB "für guten Schlaf" oder "zur Senkung des Blutdruckes". Dabei ist es für das Verbot auch unerheblich, ob die Angaben wahr oder unwahr sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100095_19920930X03

Rechtssatz für 92/10/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/10/0095

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0112

Rechtssatz

Die Angabe "für gesunde Haut" (hier Dusch-Bad) ist geeignet, bei flüchtigem Lesen bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten den Eindruck zu erwecken, die Verwendung des genannten Produktes diene der Gesunderhaltung der Haut. Damit liegt ein Hinweis auf gesunderhaltende Wirkungen vor, der jedoch unabhängig davon, ob er allgemein gehalten ist, jedenfalls eine Unterform der pharmakologischen Wirkungen zum Inhalt hat. Ein solcher Hinweis ist jedoch - unter der Voraussetzung, daß er nicht irreführend ist - nach Paragraph 26, Absatz 2, LMG 1975 zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100095_19920930X04

Rechtssatz für 92/10/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

92/10/0095

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0112

Rechtssatz

Das Verbot der Falschbezeichnung kosmetischer Mittel ist mit dem allgemeinen Verbot der Falschbezeichnung von Lebensmitteln inhaltsgleich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X05

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100095_19920930X05

Rechtssatz für 92/10/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

92/10/0095

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0112

Rechtssatz

Der allgemein gehaltene Hinweis auf gesunderhaltende Wirkungen ist von der Ausnahmebestimmung des Paragraph 26, Absatz 2, LMG 1975 umfaßt und unter der Voraussetzung, daß er nicht irreführend ist, zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100095_19920930X06