Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Geschäftszahl

92/10/0095

Rechtssatz

Das Verbot der Falschbezeichnung kosmetischer Mittel ist mit dem allgemeinen Verbot der Falschbezeichnung von Lebensmitteln inhaltsgleich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/10/0112