Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Geschäftszahl

92/10/0095

Rechtssatz

Der allgemein gehaltene Hinweis auf gesunderhaltende Wirkungen ist von der Ausnahmebestimmung des Paragraph 26, Absatz 2, LMG 1975 umfaßt und unter der Voraussetzung, daß er nicht irreführend ist, zulässig.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/10/0112