Verwaltungsgerichtshof
30.09.1992
92/10/0095
Der allgemein gehaltene Hinweis auf gesunderhaltende Wirkungen ist von der Ausnahmebestimmung des Paragraph 26, Absatz 2, LMG 1975 umfaßt und unter der Voraussetzung, daß er nicht irreführend ist, zulässig.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/10/0112