Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
82/12/0033
Entscheidungsdatum
11.04.1983
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/12/0096 E 17. Jänner 1983 RS 3
Stammrechtssatz
Für den Anspruch auf eine Verwendungszulage nach § 30 a Abs 1 Z 2 der GehG 1956 ist es vor allem wesentlich, ob bei dem Beamten das für einen bestimmten Dienst erforderliche Maß an Erfahrung vorausgesetzt werden kann.Für den Anspruch auf eine Verwendungszulage nach Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 2, der GehG 1956 ist es vor allem wesentlich, ob bei dem Beamten das für einen bestimmten Dienst erforderliche Maß an Erfahrung vorausgesetzt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982120033.X01
Dokumentnummer
JWR_1982120033_19830411X01