Infolge § 5 VStG 1950 muss die Aufforderung zur Atemluftprobe einem Beschuldigten zur Kenntnis und zum Bewusstsein kommen, damit er die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO schuldhaft begehen kann (Hinweis E 19.6.1979, 441/79, VwSlg 9880 A/1979).Infolge Paragraph 5, VStG 1950 muss die Aufforderung zur Atemluftprobe einem Beschuldigten zur Kenntnis und zum Bewusstsein kommen, damit er die Verwaltungsübertretung nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO schuldhaft begehen kann (Hinweis E 19.6.1979, 441/79, VwSlg 9880 A/1979).