Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1982

Geschäftszahl

81/03/0092

Rechtssatz

Die Bestimmung des Artikel 6,, Absatz 3, Litera e, MRK bezieht sich auf das Verfahren vor den Gerichten, nicht aber vor den Verwaltungsstrafbehörden.