Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1982

Geschäftszahl

81/03/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1709/63 E 9. Juli 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Ob eine Person im Zustand der "Trunkenheit" ist, ist bei der Beurteilung der Frage, ob der Tatbestand des Paragraph 5, Absatz 2, StVO gegeben ist, nicht von Bedeutung.