Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0166/73
Entscheidungsdatum
12.12.1973
Index
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm
GelVerkG §2 Abs2;
GelVerkG §3;
GelVerkG §5 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0714/64 E 23. März 1965 RS 1
Stammrechtssatz
Zur Erteilung einer Konzession (Taxigewerbe) genügt der Nachweis gegebenen Bedarfes während Spitzenzeiten zur Konzessionsverleihung nicht; ausnahmsweiser Bedarf ist dem Begriff des Bedarfes nach der Gewerbeausübung (§5 Abs 1), nach einer regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigung mithin, nicht gleichzusetzen: Fiaker- u. Taxigewerbe sind Gewerbe verschiedener Art (keine Bedeutung der Zurücklegung einer Fiakerkonzession für Bedarf nach Taxi)Zur Erteilung einer Konzession (Taxigewerbe) genügt der Nachweis gegebenen Bedarfes während Spitzenzeiten zur Konzessionsverleihung nicht; ausnahmsweiser Bedarf ist dem Begriff des Bedarfes nach der Gewerbeausübung (§5 Absatz eins,), nach einer regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigung mithin, nicht gleichzusetzen: Fiaker- u. Taxigewerbe sind Gewerbe verschiedener Art (keine Bedeutung der Zurücklegung einer Fiakerkonzession für Bedarf nach Taxi)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000166.X01
Dokumentnummer
JWR_1973000166_19731212X01