Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1973

Geschäftszahl

0166/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0714/64 E 23. März 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Erteilung einer Konzession (Taxigewerbe) genügt der Nachweis gegebenen Bedarfes während Spitzenzeiten zur Konzessionsverleihung nicht; ausnahmsweiser Bedarf ist dem Begriff des Bedarfes nach der Gewerbeausübung (§5 Absatz eins,), nach einer regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigung mithin, nicht gleichzusetzen: Fiaker- u. Taxigewerbe sind Gewerbe verschiedener Art (keine Bedeutung der Zurücklegung einer Fiakerkonzession für Bedarf nach Taxi)