Ausführungen zur mangelhaften Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der vom Bfr behaupteten Pflichtenkollision in Bezug auf die angelastete Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, um ein nachfolgendes Einsatzfahrzeug mangels Ausweichmöglichkeit nicht durch zögernde Fahrweise zu behindern.
Ausführungen dahingehend, daß der Einwand des Beschuldigten, die aufgestellten Verkehrszeichen entsprechen nicht dem Gesetz, zu überprüfen und festzustellen ist, ob diese Verkehrszeichen durch eine Verordnung gedeckt sind.