Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1972

Geschäftszahl

2359/71

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß der Einwand des Beschuldigten, die aufgestellten Verkehrszeichen entsprechen nicht dem Gesetz, zu überprüfen und festzustellen ist, ob diese Verkehrszeichen durch eine Verordnung gedeckt sind.