Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0864/65
Entscheidungsdatum
09.02.1967
Index
13/03 Sonstige Angelegenheiten der Staatsvertragsdurchführung
Sonstige Kriegsfolgen
Norm
VerwalterG 1952 §2 Abs1 litf idF 1964/151;
Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer Vermögenschaft in ihrem dermaligen Status und an der Sicherstellung dieses Zustandes kann sich in Fällen der in lit f des § 2 Abs 1 des Verwaltergesetzes 1952 geschilderten Art offenkundig nur in dem von Staats wegen verfolgten Bestreben dokumentieren, den durch konfiskatorische Maßnahmen benachteiligten österreichischen Staatsbürgern im Verhandlungsweg einen Ausgleich zu verschaffen und hiezu bezüglich des im Inlande gelegenen Vermögens der Angehörigen des betreffenden Staates die Verfügungsmacht dieser Ausländer bis zum Eintritt eines solchen Ausgleiches vorläufig außer Wirksamkeit zu setzen.Das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer Vermögenschaft in ihrem dermaligen Status und an der Sicherstellung dieses Zustandes kann sich in Fällen der in Litera f, des Paragraph 2, Absatz eins, des Verwaltergesetzes 1952 geschilderten Art offenkundig nur in dem von Staats wegen verfolgten Bestreben dokumentieren, den durch konfiskatorische Maßnahmen benachteiligten österreichischen Staatsbürgern im Verhandlungsweg einen Ausgleich zu verschaffen und hiezu bezüglich des im Inlande gelegenen Vermögens der Angehörigen des betreffenden Staates die Verfügungsmacht dieser Ausländer bis zum Eintritt eines solchen Ausgleiches vorläufig außer Wirksamkeit zu setzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965000864.X02
Dokumentnummer
JWR_1965000864_19670209X02