Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Studienbeitragsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4a
Inkrafttretensdatum
22.02.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StubeiV
Index
72/01 Hochschulorganisation
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags für ukrainische Staatsangehörige
§ 4a.Paragraph 4 a,
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25, das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/2026 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen. Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25, das Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025 aus 2026, zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
Im RIS seit
21.02.2025
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2025
Gesetzesnummer
20010724
Dokumentnummer
NOR40268493