Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Studienbeitragsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4a
Inkrafttretensdatum
11.03.2022
Außerkrafttretensdatum
09.08.2022
Abkürzung
StubeiV
Index
72/01 Hochschulorganisation
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages für ukrainische Staatsangehörige
§ 4a.Paragraph 4 a,
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
Im RIS seit
10.03.2022
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2022
Gesetzesnummer
20010724
Dokumentnummer
NOR40242885