(1)Absatz eins,Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022, das Wintersemester 2022/23, das Sommersemester 2023, das Wintersemester 2023/24 und das Sommersemester 2024 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.