Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Studienbeitragsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4a
Inkrafttretensdatum
18.07.2024
Außerkrafttretensdatum
21.02.2025
Abkürzung
StubeiV
Index
72/01 Hochschulorganisation
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags für ukrainische Staatsangehörige
§ 4a.Paragraph 4 a,
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
Im RIS seit
17.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2025
Gesetzesnummer
20010724
Dokumentnummer
NOR40263881