Studienbeitragsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2019, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 4 a
18.07.2024
21.02.2025
StubeiV
72/01 Hochschulorganisation; 72/02 Studienrecht allgemein
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
21.02.2025
20010724
NOR40263881