(2)Absatz 2,Wesentliche Aufgaben der Gesellschaft sind
das Halten, die Verwaltung und die Ausübung von Anteilsrechten (Beteiligungsmanagement) an Unternehmen, an denen die ÖBAG beteiligt ist oder die ihr künftig durch Bundesgesetz oder Rechtsgeschäft übertragen werden (Beteiligungsgesellschaften),
der Erwerb von Anteilsrechten gemäß § 7 Abs. 3, 4 und 5,der Erwerb von Anteilsrechten gemäß Paragraph 7, Absatz 3, 4 und 5,
Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich gemäß § 7 Abs. 5,Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich gemäß Paragraph 7, Absatz 5,,
das Beteiligungsmanagement von nicht im Eigentum der ÖBAG stehenden Unternehmen gemäß § 7a (externes Beteiligungsmanagement),das Beteiligungsmanagement von nicht im Eigentum der ÖBAG stehenden Unternehmen gemäß Paragraph 7 a, (externes Beteiligungsmanagement),
die Abgabe von Anteilen (Privatisierungsmanagement) nach Maßgabe eines Auftrags der Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 1.die Abgabe von Anteilen (Privatisierungsmanagement) nach Maßgabe eines Auftrags der Bundesregierung gemäß Paragraph 8, Absatz eins,
Die genannten Aufgaben sind jedenfalls in die Satzung der Gesellschaft aufzunehmen.
(Anm.: Abs. 2a aufgehoben durch Art. 1 Z 6, BGBl. I Nr. 96/2018)Anmerkung, Absatz 2 a, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 6,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2018,)