Artikel IArtikel römisch eins
Organisation/Satzung/Aufgaben der ÖIAG
Firma, Gegenstand, Grundkapital
§ 1. (1) Die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) hat ihren Sitz in Wien.Paragraph eins, (1) Die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) hat ihren Sitz in Wien.
(2)Absatz 2,Wesentliche Aufgaben der Gesellschaft sind
die Abgabe von Anteilen (Privatisierungsmanagement),
das Halten, die Verwaltung und die Ausübung von Anteilsrechten (Beteiligungsmanagement) an Unternehmen, an denen die ÖIAG beteiligt ist oder die ihr künftig durch Bundesgesetz oder Rechtsgeschäft übertragen werden (Beteiligungsgesellschaften), sowie
der Erwerb von Anteilsrechten gemäß § 9 Abs. 2 und 3.der Erwerb von Anteilsrechten gemäß Paragraph 9, Absatz 2 und 3,
Die genannten Aufgaben sind jedenfalls in die Satzung der Gesellschaft aufzunehmen.
(3)Absatz 3,Das Grundkapital beträgt 363 365 000 Euro und ist geteilt in 5 000 Stück Stückaktien.