Absatz eins,Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) wird gemäß Paragraphen 245, ff des Aktiengesetzes (AktG), Bundesgesetzblatt Nr. 98 aus 1965,, in eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien umgewandelt. Die Umwandlung ist in einer nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes abzuhaltenden Generalversammlung zu beschließen. Im Beschluss sind die Firma in Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) zu ändern, die erforderlichen Gesellschaftsvertragsänderungen festzusetzen und der erste Aufsichtsrat nach Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, zu wählen. Der Umwandlung ist eine Zwischenbilanz der ÖBIB zum 30. Juni 2018 zugrunde zu legen. Paragraph 247, AktG und Paragraph 248, Absatz eins, letzter Satz AktG sind auf die Umwandlung nicht anwendbar.