Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb: Unternehmen, das Milch unter Einhaltung ihrer Wesensart bearbeitet (zum Beispiel pasteurisiert, homogenisiert, auf einen bestimmten Fettgehalt einstellt) oder zu Erzeugnissen aus Milch verarbeitet, soweit diese Tätigkeiten der Gewerbeordnung 1994 unterliegen oder lediglich gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 lit. a der Gewerbeordnung 1994 von deren Bestimmungen ausgenommen sind; Gemeinschaftsanlagen gemäß § 16a MOG sowie Betriebe gemäß § 69a MOG gelten nicht als Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetriebe;Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb: Unternehmen, das Milch unter Einhaltung ihrer Wesensart bearbeitet (zum Beispiel pasteurisiert, homogenisiert, auf einen bestimmten Fettgehalt einstellt) oder zu Erzeugnissen aus Milch verarbeitet, soweit diese Tätigkeiten der Gewerbeordnung 1994 unterliegen oder lediglich gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, Litera a, der Gewerbeordnung 1994 von deren Bestimmungen ausgenommen sind; Gemeinschaftsanlagen gemäß Paragraph 16 a, MOG sowie Betriebe gemäß Paragraph 69 a, MOG gelten nicht als Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetriebe;