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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Anl. 1/01

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2016

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/01

Inkrafttretensdatum

01.05.2015

Außerkrafttretensdatum

17.06.2015

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

1. VERWENDUNGSGRUPPE A 1

(Höherer Dienst)

Ernennungserfordernisse:

Allgemeine Bestimmungen

Gemeinsame Erfordernisse

1.1. Eine in den Ziffer eins Punkt 2 bis eins Punkt 11 Punkt 4 angeführte oder gemäß Paragraph 137, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer eins Punkt 12 bis eins Punkt 19 vorgeschriebenen Erfordernisse.

Richtverwendungen

1.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 9 sind:

1.2.1. der Kabinettsdirektor der Präsidentschaftskanzlei,

1.2.2. der Parlamentsdirektor,

1.2.3. der Leiter einer Sektion im Rechnungshof,

1.2.4. der Leiter einer besonders bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle

  1. Litera a
    im Bundeskanzleramt
    der Sektion römisch eins (Präsidium),
    der Sektion römisch drei (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform),
    der Sektion römisch vier (Koordination),
    der Sektion römisch fünf (Verfassungsdienst),
  2. Litera b
    im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Sektion römisch eins (Zentrale Angelegenheiten), der Sektion römisch zwei (Politische Sektion),
    der Sektion römisch drei (EU-Koordination und wirtschaftspolitische Angelegenheiten),
    der Sektion römisch sechs (Administrative Angelegenheiten, Infrastruktur),
  3. Litera c
    im Bundesministerium für Bildung und Frauen
    der Budgetsektion (Organisationsangelegenheiten der Zentralstelle; Budget, Raum, Öffentlichkeitsarbeit; Approbation von Unterrichtsmitteln; zentrale Förderkoordination),
    der Sektion römisch drei (Personal- und Schulmanagement; Recht und Legistik),
  4. Litera d
    im Bundesministerium für Finanzen
    • Strichaufzählung
      der Sektion römisch eins (Präsidialsektion),
    • Strichaufzählung
      der Sektion römisch zwei (Budget),
    • Strichaufzählung
      der Sektion römisch drei (Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte),
    • Strichaufzählung
      der Sektion römisch vier (Internationale Abgabenangelegenheiten und Organisation der Steuer- und Zollverwaltung),
    • Strichaufzählung
      der Sektion römisch fünf (Informationstechnologie),
    • Strichaufzählung
      der Sektion römisch sechs (Steuerpolitik und Materielles Steuerrecht),
  5. Litera e
    im Bundesministerium für Gesundheit
    der Sektion römisch eins (Gesundheitssystem, zentrale Koordination),
    der Sektion römisch zwei (Recht und Gesundheitlicher Verbraucherschutz),
    der Sektion römisch drei (Öffentlicher Gesundheitsdienst und medizinische Angelegenheiten),
  6. Litera f
    im Bundesministerium für Inneres
    der Sektion römisch eins (Ressourcen),
    der Sektion römisch zwei (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit),
    der Sektion römisch drei (Recht),
    der Sektion römisch vier (Service und Kontrolle),
  7. Litera g
    im Bundesministerium für Justiz
    der Präsidialsektion,
  8. Litera h
    im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
    der Sektion römisch eins (Zentralsektion),
  9. Litera i
    im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    der Sektion Steuerung und Services,
    der Sektion römisch eins (Umwelt und Klimaschutz),
    der Sektion römisch zwei (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung),
    der Sektion römisch drei (Forstwirtschaft),
    der Sektion römisch vier (Wasserwirtschaft),
    der Sektion römisch fünf (Abfallwirtschaft, Chemiepolitik und Umwelttechnologie),
  10. Litera j
    im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
    der Sektion römisch eins (Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT),
    der Sektion römisch zwei (Sozialversicherung),
    der Sektion römisch vier (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten),
    der Sektion römisch sechs (Arbeitsmarkt),
    der Sektion römisch sieben (Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat),
  11. Litera k
    im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
    der Sektion römisch eins (Präsidium und internationale Angelegenheiten),
    der Sektion römisch zwei (Infrastrukturplanung und -finanzierung, Koordination),
    der Sektion römisch drei (Innovation und Telekommunikation),
    der Sektion römisch vier (Verkehr),
  12. Litera l
    im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
    1. Sub-Litera, a, a
      im Verwaltungsbereich Wirtschaft
      des Centers 1 (Wirtschaftspolitik, Innovation und Technologie),
      des Centers 2 (Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration),
      der Sektion römisch eins (Unternehmenspolitik),
      der Sektion römisch zwei (Tourismus und Historische Objekte),
      der Sektion römisch drei (Energie und Bergbau),
    2. Sub-Litera, b, b
      im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung
      der Sektion römisch vier (Universitäten, Fachhochschulen, Personalmanagement, Raum),
  13. Litera m
    im Bundesministerium für Familien und Jugend
    der Sektion Familien und Jugend,

1.2.5. der Leiter einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde, eines Amtes oder einer Einrichtung des Bundes, in der Folge „nachgeordnete Dienststelle“ genannt,

des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres
der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel.

1.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 8 sind:

1.3.1. der Kabinettsvizedirektor der Präsidentschaftskanzlei,

1.3.2. die Parlamentsvizedirektoren und Beamte in vergleichbarer Funktion, die nach Artikel 30, Absatz 5, B-VG den parlamentarischen Klubs zugewiesen sind,

1.3.3. die Bereichsleiter der Volksanwaltschaft,

1.3.4. der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers,

1.3.5. der Leiter des Kabinetts des Vizekanzlers,

1.3.6. der Leiter einer bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle (Richtfunktion Sektionsleiter)

  1. Litera a
    im Bundeskanzleramt
    der Sektion römisch zwei (Kunst und Kultur),
    der Sektion römisch sieben (Bundespressedienst),
    der ständige Vertreter der OECD in Paris,
  2. Litera b
    im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
    der Sektion römisch vier (Rechts- und Konsularsektion),
    der Sektion römisch fünf (Kulturpolitische Sektion),
    der Sektion römisch sieben (Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik),
  3. Litera c
    im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
    der Sektion für Internationale Angelegenheiten und Kultus (Internationale Angelegenheiten, Kultusamt),
    der Sektion römisch eins (Allgemein bildendes Schulwesen; Qualitätsentwicklung und -sicherung; BIFIE; Pädagogische Hochschulen),
    der Sektion römisch zwei (Berufsbildendes Schulwesen, Erwachsenenbildung und Schulsport),
    der Sektion römisch vier (Kultur),
    der Sektion römisch fünf (Kunstangelegenheiten),
  4. Litera d
    im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    des Zentralen Rechtsdienstes (ZRD),
  5. Litera e
    im Bundesministerium für Justiz
    der Sektion römisch eins (Zivilrecht),
    der Sektion römisch drei (Personal und Strafvollzug),
    der Sektion römisch vier (Strafrecht),
  6. Litera f
    im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
    der Sektion römisch fünf (Sport)
Anmerkung, Litera g, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2002,)
  1. Litera h
    im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
    der Sektion römisch fünf (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen),
Anmerkung, Litera i, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2011,)
  1. Litera j
    im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung
    der Sektion römisch fünf (Wissenschaftliche Forschung; internationale Angelegenheiten),
    der Sektion römisch sechs (Budget; Wissenschaftsvermittlung; Öffentlichkeitsarbeit; Zentrale Dienste; Informations- und Kommunikationstechnologie; Förderung und Beratung für Studierende; Anerkennungsfragen und Internationales Hochschulrecht; Protokoll; Support International),

1.3.7. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle

  1. Litera a
    des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres, der Ständigen Vertretung beim Büro der Vereinten Nationen und den Spezialorganisationen in Genf,
    der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York,
    der Österreichischen Botschaft in Berlin,
    der Österreichischen Botschaft in Brüssel,
    der Österreichischen Botschaft in London,
    der Österreichischen Botschaft in Moskau,
    der Österreichischen Botschaft in Paris,
    der Österreichischen Botschaft in Peking,
    der Österreichischen Botschaft in Rom,
    der Österreichischen Botschaft in Tokio,
    der Österreichischen Botschaft in Washington,
  2. Litera b
    des Bundeskanzleramtes der Österreichischen Nationalbibliothek,
  3. Litera c
    des Bundesministeriums für Finanzen
    der Finanzprokuratur,
  4. Litera d
    des Bundesministeriums für Inneres,
    der Landespolizeidirektion Wien,
  5. Litera e
    des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    des Standortes Landwirtschaftliche Untersuchungen und Forschung Wien der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH,
  6. Litera f
    des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
    des Patentamtes,
  7. Litera g
    des Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,

1.3.8. der Generalsekretär und der Präsidialdirektor im Verfassungsgerichtshof,

1.3.9. der Leiter des Büros des Bundespräsidenten,

1.3.10. der Berater des Bundespräsidenten für europäische und internationale Angelegenheiten,

Anmerkung, Ziffer eins Punkt 3 Punkt 11, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2016,)

1.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:

1.4.1. der Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Sektion nicht der Funktionsgruppe 8 oder 9 zugeordnet werden kann,

1.4.2. der stellvertretende Leiter einer Sektion, deren Leitung der Funktionsgruppe 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist und die keine Gruppengliederung aufweist, wenn

  1. Litera a
    mit der Stellvertretung für zumindest einen bedeutenden Bereich einer Sektion die dauernde Wahrnehmung von Anordnungs- und Koordinationsbefugnissen verbunden ist und nicht mehr als zwei Stellvertretungen im Sinne dieser Bestimmung eingerichtet sind, oder
  2. Litera b
    mit der Stellvertretung gleichzeitig die Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Organisationseinheit verbunden ist, wenn in der betreffenden Sektion nicht mehr als eine Stellvertretung nach Litera a, eingerichtet ist,

1.4.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Gruppe römisch eins.A (Völkerrechtsbüro),

1.4.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Bern,

1.4.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Niederösterreich,

1.4.6. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Gruppe „Materielles Steuerrecht“ in der Zentralstelle,

1.4.7. im Bundesministerium für Finanzen der Präsident des Unabhängigen Finanzsenates,

1.4.8. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion römisch eins und Leiter der Bereiche Personal, Organisation und Budget in der Zentralstelle,

1.4.9. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion römisch vier und Leiter der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,

1.4.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft,

1.4.11. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Gruppe I/B (Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur und Sicherheit, Haushaltsangelegenheiten, Informationstechnologie und -management, Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen, Organisation, Ministerialkanzleidirektion, Ministerialbibliothek),

1.4.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice).

1.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:

1.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung römisch zwei.1 (Sicherheitspolitische Angelegenheiten; GASP; Grundsatzfragen),

1.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Buenos Aires,

1.5.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Generalkonsulats in Los Angeles,

1.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung II/2 (Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten) in der Zentralstelle,

1.5.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung III/5 (Personalangelegenheiten, BMHS, der Schulaufsicht, der Zentrallehranstalten und Akademien) in der Zentralstelle,

1.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Burgenland,

1.5.7. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung II/1 (Budget: Grundsatz, Koordination und Recht) in der Zentralstelle,

1.5.8. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung IV/9 (Umsatzsteuer) in der Zentralstelle,

1.5.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/1 (Personal, Budget und Organisation) in der Zentralstelle,

1.5.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung IV/6 (Gesundheitstelematik) in der Zentralstelle,

1.5.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/1 (Personalabteilung) in der Zentralstelle,

1.5.12. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/6 (Beschaffung) in der Zentralstelle,

1.5.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „EU-Finanzkontrolle und Interne Revision“ in der Zentralstelle,

1.5.14. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg,

1.5.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Abteilung II/A/4 (Internationale Angelegenheiten der Sozialversicherung) in der Zentralstelle,

1.5.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Organisationseinheit „Support“ beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

1.5.17. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung L 3 (Flughäfen, Flugbetrieb und Technik) in der Zentralstelle,

1.5.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Gruppe „Verkehrs-Arbeitsinspektorat – VAI“, zugleich Leiter der Abteilung römisch fünf 1 (Schienenbahnen, Seilbahnen) in der Zentralstelle,

1.5.19. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 2 im Center 1 (Standortpolitik und Binnenmarkt) in der Zentralstelle,

1.5.20. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter der Personalabteilung B der Sektion römisch eins in der Zentralstelle.

1.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:

1.6.1. der Leiter einer Gruppe in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Gruppe keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,

1.6.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung römisch vier.3 (Auslandsösterreicher, Schutzmachtangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten, Sozial- und gesundheitspolitische Angelegenheiten),

1.6.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Kuala Lumpur,

1.6.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Paris,

1.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung Ziffer /, 8, (Schulmanagement – Schulerhaltung für Bgld., Stmk., Vbg., Wien) in der Zentralstelle,

1.6.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung I/5 (Pädagogische Angelegenheiten der Hauptschulen) in der Zentralstelle,

1.6.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung für Personalmanagement im Stadtschulrat für Wien,

1.6.8. im Bundesministerium für Finanzen das sonstige hauptberufliche Mitglied im Unabhängigen Finanzsenat,

1.6.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung II/3 (Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst) in der Zentralstelle,

1.6.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/3 (Innerstaatliche und EU-Koordination, Gesundheitspolitik) in der Zentralstelle,

1.6.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung III/6 (Wahlangelegenheiten) in der Zentralstelle,

1.6.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission in der Sektion römisch eins der Zentralstelle,

1.6.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, zugleich Leiter des Institutes für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt,

1.6.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Landesstelle Wien des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

1.6.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der, Abteilung FC römisch zwei (Finanzen und Controlling) in der Sektion römisch zwei (Infrastruktur) in der Zentralstelle,

1.6.16. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 1 im Center 1 (Wirtschaftspolitik) in der Zentralstelle,

1.6.17. der Fachexperte in einer Zentralstelle mit langjähriger Fachkompetenz und Fachverantwortung, der unmittelbar der Sektionsleitung zugeordnet ist. Er hat gemäß Paragraph 10, Absatz 4, des Bundesministeriengesetzes 1986 die Ermächtigung zur selbstständigen Behandlung besonders bedeutender und umfangreicher Angelegenheiten. Der Arbeitsplatz muss eine außergewöhnliche Qualifikation und Zusatzausbildung erfordern. Der Fachexperte kann aufgabenbezogen von Mitarbeitern unterstützt werden (fachliche Führung),

1.6.18. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter Führungsabteilung & stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter Militärisches Immobilienmanagementzentrum beim Militärischen Immobilienmanagementzentrum.

1.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:

1.7.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Bern,

1.7.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Paris,

1.7.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung IV/5 (Angelegenheiten der Österreichischen Kulturinformation) in der Zentralstelle,

1.7.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Landeskonservatorates für Niederösterreich im Bundesdenkmalamt,

1.7.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderen Leitungs- und Koordinationsaufgaben im Landesschulrat für Niederösterreich,

1.7.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Stabsstelle „Budget Einrichtungsangelegenheiten“ in der Steuerungsgruppe „Schulerhaltung/Facility Management“ in der Zentralstelle,

1.7.7. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates b der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,

1.7.8. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a (Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung) der Abteilung I/3 in der Zentralstelle,

1.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter & Chefanalytikerin oder Chefanalytiker Technische Querschnittsaufgaben bei der Informations- und Kommunikationstechnologie Technik beim Führungsunterstützungszentrum,

1.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,

1.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter einer Sektion des Forstlichen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, sofern damit die Funktion eines Gebietsbauleiters verbunden ist,

1.7.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark, zugleich Leiter der Abteilung St 4 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

1.7.13. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Stellvertreter des Vorstandes der Technischen Abteilung 2A (Maschinenbau) im Österreichischen Patentamt.

1.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:

1.8.1. der Leiter einer Abteilung in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Abteilung keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,

1.8.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Buenos Aires,

1.8.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Zweitzugeteilte an der Botschaft in Paris,

1.8.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Agram,

1.8.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates I/2b (Naturwissenschaftliche Unterrichtsgegenstände; Mathematik; Informatik; Schulversuche; Sonderformen; Reifeprüfung; Lehrer/innenausbildung) in der Zentralstelle,

1.8.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Regionalstelle für Salzburg und Oberösterreich in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,

1.8.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ im Landesschulrat für Tirol,

1.8.8. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung I/B/6 (Gesundheitsberufe und allgemeine Rechtsangelegenheiten) mit umfassenden Approbationsbefugnissen für den Vollzug einschlägiger Gesetze betreffend Berufsausübung in nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Zentralstelle,

1.8.9. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl,

1.8.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter der Fliegerwerft 2 beim Kommando Luftraumüberwachung,

1.8.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent & stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Abteilung Revision B in der Zentralstelle,

1.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter Fachkoordination der Luftzeugabteilung beim Amt für Rüstung und Beschaffung.

1.8.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Gebietsbauleitung Bregenz in der Sektion Vorarlberg im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

1.8.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung V/6 (Männerpolitische Grundsatzabteilung) in der Zentralstelle,

1.8.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des ärztlichen Dienstes der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

1.8.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Kärnten, zugleich Leiter der Abteilung K 2 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

1.8.17. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der fachlich Richtlinien gebende Referent für komplexe Angelegenheiten des nachgeordneten Bereiches in einer Zentralstelle wie der Referent für legislative, grundsätzliche und internationale Angelegenheiten des Behindertenrechts in der Abteilung IV/A/7,

1.8.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung Sch 2 (Vollzug) in der Gruppe „Schiene“ der Sektion römisch zwei (Infrastruktur) in der Zentralstelle,

1.8.19. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Referates Luftfahrtrecht der Rechtsabteilung der Sektion römisch eins in der Zentralstelle.

1.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:

1.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Rohstoffgeologie“ in der Geologischen Bundesanstalt,

1.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Geomagnetischer und Gravimetrischer Dienst“, zugleich stellvertretender Leiter der Hauptabteilung „Geophysik“, in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,

1.9.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter einer Außenstelle der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderer Personalstärke wie zB Graz/Stadt im Landesschulrat für Steiermark,

1.9.4. im Bundesministerium für Finanzen der Fachexperte mit EsB im Fachbereich in einem Finanzamt,

1.9.5. im Bundesministerium für Finanzen der Referent mit Rechtsanwaltsprüfung in der Finanzprokuratur,

1.9.6. im Bundesministerium für Inneres die stellvertretende Leiterin oder der stellvertretende Leiter des Polizeikommissariats Wiener Neustadt der Landespolizeidirektion Niederösterreich,

1.9.7. im Bundesministerium für Inneres der juristische Referent in der Abteilung II/1 (Rechtliche Angelegenheiten) in der Zentralstelle,

1.9.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Leiterin oder der Leiter des Referates 3 beim Büro der Parlamentarischen Bundesheerkommission der Sektion römisch eins in der Zentralstelle,

1.9.9. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

1.9.10. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung I/B/10 (Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen), zugleich Referent für den Abteilungsbereich mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Zentralstelle.

1.10. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:

1.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in der Sektion römisch fünf, zuständig für die Koordination des Einsatzes von Personalinformationssystemen (pm-sap) für das Gesamtressort sowie Mitwirkung an Projekten der Sektionsleitung, Projektleitung und Umsetzung, in der Zentralstelle,

1.10.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Beamte in wissenschaftlicher Verwendung in der Fachabteilung „Hydrogeologie“ der Geologischen Bundesanstalt,

1.10.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent einer Außenstelle/Beratungsstelle des Schulpsychologischen Dienstes mit einschlägiger universitärer Ausbildung,

1.10.4. im Bundesministerium für Inneres der Juristische Referent der Grundsatz- und Dublinabteilung beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,

1.10.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referentin oder der Referent im Referat Webauftritt des BMLVS bei der Abteilung Kommunikation in der Zentralstelle,

1.10.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung in der Gebietsbauleitung Mittleres Inntal,

1.10.7. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung N 5 der Landesstelle Niederösterreich im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice),

1.10.8. im Bundesministerium für Finanzen die Fachexpertin Prüferin bzw. der Fachexperte Prüfer in der Großbetriebsprüfung, der bzw. dem insbesondere die eigenverantwortliche Prüfung und die Beauskunftung der in die Prüfzuständigkeit der Großbetriebsprüfung fallenden Unternehmen (Großbetriebe, Konzerne, Unternehmen mit Auslandsbeziehungen, Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Versicherungen, Bausparkassen) sowie die eigenverantwortliche Gewinnung von Informationen, die Erarbeitung von Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts einschließlich dem Erkennen komplexer unternehmens- und steuerrechtlicher Konstruktionen obliegt,

1.10.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Referatsleiterin oder der Referatsleiter Flugzeugsysteme in der Abteilung Systemmanagement beim Materialstab Luft.

1.11. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:

1.11.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Bedienstete im höheren Dienst bei einem Landesschulrat wie zB der Leiter des Referates „Rechtsdokumentation“ und Mitarbeiter des Referates „Rechtsbereinigung sowie administrative Betreuung des Kollegiums“ im Landesschulrat für Niederösterreich,

1.11.2. im Bundesministerium für Inneres die zweite rechtskundige Referentin oder der zweite rechtskundige Referent im Sicherheitsreferat bei einem Polizeikommissariat der Landespolizeidirektion Wien,

1.11.3. im Bundesministerium für Justiz der Psychologe in der Justizanstalt Josefstadt,

1.11.4. im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Arbeitsmedizinerin oder der Arbeitsmediziner im Arbeitsmedizinischen Zentrum beim Militärmedizinischen Zentrum des Kommandos Einsatzunterstützung.

Hochschulbildung

1.12. Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist nachzuweisen durch:

  1. Litera a
    den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß Paragraph 87, Absatz eins, des Universitätsgesetzes 2002 oder
  2. Litera b
    den Erwerb eines akademischen Grades gemäß Paragraph 6, Absatz 2, des Fachhochschul-Studiengesetzes aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges.

1.12a. Das Ernennungserfordernis der Hochschulbildung gemäß Ziffer eins Punkt 12, wird in jenen Verwendungen, für die nicht ausdrücklich der Erwerb eines akademischen Grades gemäß Ziffer eins Punkt 12, Litera a, oder b vorgesehen ist, auch durch den Erwerb eines einschlägigen Bachelorgrades gemäß Paragraph 87, Absatz eins, des Universitätsgesetzes 2002 oder gemäß Paragraph 6, des Fachhochschul-Studiengesetzes erfüllt.

Anmerkung, Ziffer eins Punkt 13, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2015,)

Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

Apotheker

1.14. Für Apotheker zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf. Für Leiter von Apotheken außerdem die Berechtigung zur Leitung einer öffentlichen Apotheke.

Ärzte

1.15. Für Ärzte zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes.

Auswärtiger Dienst

1.16. Im auswärtigen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12 und Ziffer eins Punkt 12 a, das Diplom der Diplomatischen Akademie in Wien oder das Abschlußzeugnis einer vergleichbaren ausländischen postuniversitären Lehranstalt, wenn keines der folgenden Hochschulstudien abgeschlossen wurde: Studium der Rechtswissenschaften, Studium der Politikwissenschaft, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium.

Dienst bei der Finanzprokuratur

1.17. Bei der Finanzprokuratur zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, eine fünfmonatige rechtsberufliche Tätigkeit bei einem inländischen Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und für die Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung.

Seelsorger

1.18. Für Seelsorger zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die Ermächtigung zur Ausübung der öffentlichen Seelsorge.

Rechtskundiger Dienst

1.19. (1) Das zur Aufnahme in den rechtskundigen Dienst erforderliche Studium des österreichischen Rechts ist an einer Universität zurückzulegen und mit einem rechtswissenschaftlichen akademischen Grad abzuschließen, wobei diesem auch mehrere Studien (Paragraphen 54, ff UG) zu Grunde liegen können. Die Studiendauer hat mindestens vier Jahre mit einem Arbeitsaufwand von zumindest 240 ECTS-Anrechnungspunkten (Paragraph 51, Absatz 2, Ziffer 26, UG) zu betragen.

  1. Absatz 2,Im Rahmen des Studiums nach Absatz eins, sind nachweislich angemessene Kenntnisse über folgende Wissensgebiete zu erwerben:
    1. Ziffer eins
      österreichisches bürgerliches Recht und österreichisches Zivilverfahrensrecht,
    2. Ziffer 2
      österreichisches Straf- und Strafprozessrecht,
    3. Ziffer 3
      österreichisches Verfassungsrecht einschließlich der Grund- und Menschenrechte und österreichisches Verwaltungsrecht einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts,
    4. Ziffer 4
      österreichisches Unternehmensrecht, österreichisches Arbeits- und Sozialrecht und österreichisches Steuerrecht,
    5. Ziffer 5
      Europarecht; allgemeines Völkerrecht,
    6. Ziffer 6
      erforderlichenfalls sonstige rechtswissenschaftliche Wissensgebiete und
    7. Ziffer 7
      Grundlagen des Rechts; wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete; sonstige Wissensgebiete mit Bezug zum Recht.
    Diese Wissensgebiete sind in einem zur Sicherstellung der für die Ausübung des Berufs einer Beamtin oder eines Beamten im rechtskundigen Dienst erforderlichen rechtswissenschaftlichen Ausbildung angemessenen Umfang vorzusehen. Der Arbeitsaufwand für diese Wissensgebiete hat insgesamt zumindest 200 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen, wobei auf rechtswissenschaftliche Wissensgebiete zumindest 150 ECTS-Anrechnungspunkte zu entfallen haben. Der Nachweis der Kenntnisse ist durch positiv abgelegte Prüfungen und/oder positiv beurteilte schriftliche Arbeiten einschließlich der Arbeit nach Absatz 3, zu erbringen, wobei der Gegenstand der Prüfung oder Arbeit jeweils auch mehreren Wissensgebieten entnommen sein kann.
  2. Absatz 3,Im Rahmen des Studiums ist auch eine schriftliche, positiv beurteilte Arbeit zu erstellen, deren inhaltlicher Schwerpunkt auf einem oder mehreren der in Absatz 2, genannten rechtswissenschaftlichen Wissensgebiete gelegen sein muss und die dem Nachweis der Fähigkeit zum selbständigen rechtswissenschaftlichen Arbeiten dient.
  3. Absatz 4,Das Ernennungserfordernis des Abschlusses des Studiums des österreichischen Rechts gemäß Absatz eins, wird auch erfüllt durch
    1. Ziffer eins
      die Zurücklegung des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums nach dem Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten, Bundesgesetzblatt Nr. 48 aus 1997,, oder nach dem Bundesgesetz über das Studium der Rechtswissenschaften, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1978,, und den auf Grund dieses Studiums erlangten akademischen Grad eines Magisters der Rechtswissenschaften oder
    2. Ziffer 2
      die Zurücklegung der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien nach der juristischen Studien- und Staatsprüfungsordnung, StGBl. Nr. 164 aus 1945,.

Definitivstellungserfordernisse:

1.20. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1.

Im RIS seit

03.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2017

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40189211

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/333/ANL1/NOR40189211

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